Neue Provisionsteilung durch das neue Maklergesetz 2020

Im Mai 2020 haben der Bundestag und der Bundesrat das "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" auf den Weg gebracht. Am 23.12.2020 tritt das neue Maklergesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass Verkäufer und Käufer die Maklerprovision künftig jeweils zur Hälfte tragen.

Mehr Transparenz und Sicherheit für private Immobilienkäufer

Bisher war die Zahlung der Maklerprovision für private Immobilienverkäufe bundesweit nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern - Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Teilen Niedersachsens - mussten Käufer die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Preises ihrer Wunschimmobilie grundsätzlich allein bezahlen. Das neue Maklergesetz zielt darauf ab, solche Sonderregelungen abzuschaffen sowie die Belastung der Käufer durch die Provisionen zu vermindern. Für Immobilienkäufer sind im Hinblick auf die Provisionen höhere Rechtssicherheit und Transparenz gegeben.

Gültigkeit des Gesetzes - nur für private Kaufverträge

Das neue Maklergesetz gilt ab dem 23.12.2020 für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, sofern es sich bei den Käufern um Privatpersonen handelt. Gewerbliche Immobilienverkäufe sowie der Immobilienerwerb von Investoren fallen nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes. Ebenso sind Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke von den neuen gesetzlichen Regelungen ausgenommen. In beiden Fällen können Verkäufer und Käufer die Provisionsverteilung auch in Zukunft individuell verhandeln.

50-Prozent-Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer

Durch das Maklergesetz wird festgelegt, dass Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Maklerprovision jeweils zur Hälfte übernehmen müssen. Für den Käufer entsteht erst dann eine Zahlungspflicht, wenn der bisherige Eigentümer der Immobilie die Zahlung seines Anteils nachweist. Auf Wunsch des Verkäufers kann dieser die komplette Maklerprovision übernehmen, sodass ein für den Käufer "provisionsfreier" Verkauf grundsätzlich möglich ist.

Bisherige Regelungen, dass die Bezahlung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip erfolgt und in voller Höhe durch diejenige Partei getragen werden muss, die einen Immobilienmakler beauftragt hat, sind auf der Grundlage des neuen Maklergesetzes unzulässig.

Zudem dürfen Makler von beiden Parteien nur einen gleich hohen Betrag verlangen. Wenn sie für einen Kunden - Verkäufer oder Käufer - provisionsfrei tätig werden, haben beide Seiten einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Kostenfreiheit.

Welche Anforderungen gelten für den Maklerauftrag?

Das Maklergesetz 2020 schreibt vor, dass die Beauftragung des Maklers schriftlich - in Papierform oder per E-Mail - zu erfolgen hat. Außerdem muss ein Maklervertrag geschlossen werden, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer und der Käufer der Immobilie den Maklerauftrag gemeinschaftlich erteilen.

Welche Wirkung hat das neue Maklergesetz?

Die Reform der Maklerprovision stärkt die Position privater Immobilienkäufer und von Immobilienmaklern, die ihren Kunden durch professionelle Dienstleistungen einen echten Mehrwert bieten. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen sind Verkäufer und Käufer gleichermaßen daran interessiert, dass sie für den Immobilienverkauf mit einem kompetenten Makler kooperieren.